Nutzungsausfall und Wiederbeschaffung
Beschafft sich der Geschädigte ein Ersatzfahrzeug für sei verunfalltes Fahrzeug, so hat er grundsätzlich einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der Wiederbeschaffung.
In diesem Fall kann der fiktiv die Wiederbeschaffungsdauer zugrunde legen, die für die Beschaffung des Ersatzfahrzeuges zu erwarten ist. Regelmäßig wird in einem Schadensgutachten die voraussichtliche Wiederbeschaffungsdauer aufgeführt sein, die dann der Berechnung zugrunde gelegt werden kann.
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Sie haben Fragen zum Thema Nutzungsausfallentschädigung und Unfallregulierung?
Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. André Pott steht Ihnen für Fragen gerne unter 05231/308140 oder unter pott@rpp.de zur Verfügung.