Kostenlose Erstberatung durch Rechtsanwalt
Nach einem Verkehrsunfall haben Geschädigte schon genug zu tun. Sie müssen sich um die Reparatur oder um ein Ersatzfahrzeug kümmern. Zudem sind Geschädigte häufig verletzt und sowieso schon mehr als genug durch den Unfall belastet. Um die Unfallregulierung und die damit verbundenen Aufgaben schnellstmöglich und rechtssicher abwickeln zu können, dürfen Geschädigte kostenlos einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen, wenn sie keine Schuld an dem Unfall haben. Damit Sie als Geschädigte/Geschädigter sich nicht mit zahllosen Versicherungsformularen herumschlagen und immer wieder neue Fragen der Versicherung beantworten müssen, sollten Sie sich von Anfang an fachkundig beraten und vertreten lassen.
Falls Sie einen Verkehrsunfall hatten, sollten Sie sich unverzüglich kompetenter Hilfe bedienen. Der Grund: Die Versicherung wird von sich aus nur das Notwendigste zahlen. Weitergehende Beträge, die sich teilweise auf mehrere hundert oder sogar tausend Euro belaufen können, zahlt die Versicherung von sich aus nicht. Häufig machen Geschädigte ihre Ansprüche nicht geltend, da sie einfach nicht wissen, welche Beträge ihnen in welcher Höhe zustehen.
Dr. André Pott, Fachanwalt für Verkehrsrecht vertritt Mandanten nach einem Verkehrsunfall bundesweit und bietet Unfallgeschädigten eine kostenlose Erstberatung an. In dem Gespräch können Sie mit Rechtsanwalt Dr. Pott kostenlos besprechen, auf was Sie achten müssen und wie es nun am schnellsten weitergeht! Rufen Sie einfach an unter 05231/ 308140 oder schreiben Sie uns an pott@rpp.de oder nutzen Sie das untenstehende Formular. Vielen Dank!
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Verzichten Sie nicht auf Ihre Ansprüche!
Falls Sie einen Verkehrsunfall hatten, sollten Sie sich unverzüglich kompetenter Hilfe bedienen. Der Grund: Die Versicherung wird von sich aus nur das notwendigste zahlen. Weitergehende Beträge, die sich teilweise auf mehrere hundert oder sogar tausend Euro belaufen können, zahlt die Versicherung von sich aus nicht. Häufig machen Geschädigte ihre Ansprüche auch nicht geltend, da sie einfach nicht wissen, welche Beträge ihnen in welcher Höhe zustehen.
Übersenden Sie uns die Ihnen bisher vorliegenden Unterlagen zu Ihrem Verkehrsunfall. Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. André Pott wird die Unterlagen sichten und Ihre berechtigten Ansprüche auf Nutzungsausfallschaden gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung regulieren. Die gegnerische Versicherung trägt im Rahmen der Haftungsquote auch die Kosten unserer Inanspruchnahme.
Lassen Sie sich von jetzt an durch Rechtsanwalt Dr. Pott vertreten. Rechtsanwalt Dr. Pott ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und hat bereits hunderte von Verkehrsunfällen für Geschädigte umfassend, schnell und außergerichtlich reguliert. Verzichten Sie nicht auf Ihre Ansprüche. Rufen Sie uns jetzt unter 05231/308140 an oder schreiben Sie uns eine Email über das unten stehende Formular und wir besprechen das weitere Vorgehen bei Ihrer Unfallregulierung und welche Ansprüche Ihnen zustehen.
P.S.: Die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt im Rahmen der Haftungsquote auch die bei uns entstehenden Rechtsanwaltsgebühren.
Sie hatten eine Unfall und wollen die Schadenregulierung über unser Büro abwickeln, haben aber noch Fragen? Dann rufen Sie uns einfach unter 05231/308 140 an und nehmen Sie mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Pott Rücksprache.
Und so einfach funktionierts:
Übersenden Sie uns alle Unterlagen, die Ihnen bisher vorliegen per Email, Fax oder Post an Rechtsanwalt Dr. Pott, Hermannstr. 1, 32756 Detmold oder an pott@rpp.de oder rufen Sie uns an unter 05231/ 308140.
Geben Sie bitte Ihre Kontaktdaten an. Wir nehmen sodann Kontakt zu Ihnen auf und besprechen das weitere Vorgehen.
Wir prüfen Ihre Ansprüche. In der überwiegenden Anzahl von Fällen, können wir noch weitere Ansprüche aus einem Unfallereignis realisieren!
Wir machen die Ihnen noch zustehenden Beträge gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend.