Nutzungsausfallentschädigung für Motorräder

Die Berechnung des Nutzungsausfallschadens

Der Nutzungsausfalschaden ist bei jedem Fahrzeugtyp anders zu bewerten. Zur Berechnung des Nutzungsausfallschadens wird in der Rechtsprechung regelmäßig die Tabelle von Sanden-Danner-Küppersbusch von den Gerichten herangezogen. Grundsätzlich hat der Richter aber den tatsächlichen sog. Nutzungsausfallschaden/Nutzungsausfallentschädigung der Höhe nach gem 287 ZPO zu schätzen. Sämtliche Werte in allen herausgegebenen Tabellen stellen daher nur Richtwerte dar. Je nach Laufleistung, Alter, Ausstattung, Motorleistung sind die jeweiligen Werte teilweise höchst unterschiedlich.

Die nachfolgende Tabelle stellt daher ebenfalls lediglich Richtwerte dar, die der Unterzeichner aus seiner langjährigen Tätigkeit bei der Durchsetzung von Nutzungsausfallschäden aus eigener Sachkunde eingeschätzt hat.

Fahrzeuge nach Motorleistung

Zweiradtypen/Beispiele

Euro je Tag

Mofa, Moped, Mokick bis 50 cm

Kleinkraftrad z.B. Hercules Samba SR 80, Piaggio Sfera 50 NSL, Honda Lead

bis zu 12,00 €

Leichtkrafträder u. Roller bis 80 cm

Yamaha Zest 80, Suzuki RG 80, Honda CRF 80, Yamaha PW 80

10 bis 15,00 €

Roller und Motorräder bis 7 KW

Pegasus Corona 125 125 CC, Piaggio TPH 125, Kreidler Street 125 dd, Yamaha YBR 125

10 - 20 €

Roller und Motorräder bis 13 KW

Aplha Cruiser, Kreidler Insignio 250 25, Aprilia Sportcity CUBE

10 - 25 €

Roller und Motorräder bis 20 KW

15 - 30 €

Motorräder bis 37 KW

15 - 35 €

Motorräder bis 57 KW

20 - 50 €

Motorräder bis 72 KW

25 - 60 €

Motorräder über 72 KW oder über 1200 cm

Harley Davidson

30 - 70 €

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