Nutzungsausfallentschädigung im Kaskofall
Nutzungsausfallentschädigungen werden regelmäßig nur dann geltend gemacht werden können, wenn für den Unfall zumindest zum Teil ein Dritter haftet.
In der Kaskoversicherung werden Nutzungsausfallentschädigungen regelmäßig nicht gezahlt. In Zweifelsfällen sollte jedoch mit der Kaskoversicherung Kontakt aufgenommen werden, da einige Versicherungsverträge den Ersatz von Mietwagenkosten vorsehen.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!
Sie haben Fragen zum Thema Nutzungsausfallentschädigung und Unfallregulierung?
Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. André Pott steht Ihnen für Fragen gerne unter 05231/308140 oder unter pott@rpp.de zur Verfügung.