Anwalt

Warum einen Anwalt nehmen?

Beim Thema Nutzungsausfallschaden werden von Geschädigten regelmäßig erhebliche Beträge einfach nicht geltend gemacht. Der Grund: Viele Geschädigte wissn nicht, dass sie ggf. mehere hundert Euro als Nutzungsausfallentschädigung geltend machen können. Selbst nicht versierte Rechtsanwälte machen oft keinen oder nur einen zu geringen Nutzungsausfallschaden bei der Versicherung geltend.

Versicherungen stellen sich gerade bei der Frage nach Nutzungsausfallentschädigung quer. Zahlungen erfolgen oft erst auf Nachdruck durch einen Rechtsanwalt.

Sollten Sie daher in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sein und haben Sie den Unfall nicht allein verschuldet, so lohnt sich regelmäßig eine Beratung beim Fachanwalt für Verkehrsrecht. Dieser wird Sie umfassend beraten und Ihre Ansprüche umfänglich durchsetzen. Die Kosten für den Anwalt trägt im übrigen der Unfallverursacher, soweit dieser haftet.

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

Sie haben Fragen zum Thema Nutzungsausfallentschädigung und Unfallregulierung?

Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. André Pott steht Ihnen für Fragen gerne unter 05231/308140 oder unter pott@rpp.de zur Verfügung.

Bitte beachten Sie: Sämtliche Anfragen bezüglich einer anwaltlichen Tätigkeit durch Sie, sei es per Email, Telefon oder in sonstiger Weise stellen lediglich ein Angebot dar. Rechtsanwalt Dr. Pott behält sich ausdrücklich vor, die Anfragen zu prüfen und ggf. anzunehmen. Erst mit der ausdrücklichen Annahme der Anfrage kommt ein Beratungsvertrag zustande. Da die Prüfung Ihrer Anfrage ggf. auch einige Zeit dauern kann, sehen Sie bitte davon ab, wegen Angelegenheiten anzufragen, in denen ein Fristablauf droht. Durch Ihre Anfrage wird Ihre Anglegenheit nicht automatisch bearbeitet und es drohen Nachteile durch Fristversäumnisse.

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